Regeln für die Nutzung des Vereinsbusses
- Die nachfolgenden Regeln sind Anhaltspunkte für die Nutzung des Vereinsbusses, Abweichungen sind im Einzelfall möglich.
- Zuständig für die Vergabe sind Thomas Domabil und Martin Waltinger Kontaktdaten in der Homepage bei Reservierungskalender.
- In erster Linie dient der Vereinsbus für Vereinsfahrten der Jugend.
- Bei der Reservierung ist anzugeben: Datum, Name, Abteilung, Verantwortlicher, Ziel, Dauer, Zweck.
- Bei Terminüberschneidungen sprechen sich die Ansprechpartner direkt miteinander ab.
Kommt keine Einigung zustande entscheiden die für die Vergabe Zuständigen.
- Prioritäten sind dabei: Entfernung, Jugend vor Erwachsenen, Häufigkeit der
Inanspruchnahme, Vereinsfahrt vor Privatfahrt.
- Bei Privatfahrten muss der Verantwortliche TSV-Mitglied sein und an der Fahrt teilnehmen.
- Eine angemeldete Privatfahrt gilt als genehmigt, wenn 6 Wochen vor dem geplanten Termin keine Vereinsfahrt zu diesem Termin beantragt wird.
- Der Fahrer muss mind. 21 Jahre und höchstens 79 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen.
- Mannschaftsfahrten und Abschlussfahrten außerhalb des Spielbetriebes sind max. 2x pro Jahr möglich.
Darüber hinaus gehende Fahrten werden als Privatfahrten gerechnet.
- Die Schlüsselaus- und Rückgabe erfolgt über Thomas Domabil. Das Auto ist sauber zu hinterlassen.
- Die Nutzungskosten betragen z. Zt.
für Vereinsfahrten 0,20 €/km inklusive Kraftstoffkosten
für Privatfahrten 0,30 €/km exklusive Kraftstoffkosten.
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss auch vollgetankt abgegeben werden.
- Das im Bus liegende Fahrtenbuch ist sorgfältig und vollständig auszufüllen
- Informationen im Falle eines Unfalls sowie für den Mobilitäts-Schutz liegen im Handschuhfach
Burgthann, 19.09.2016
Die Vorstandschaft
Nutzungsbedingungen Bus: in PDF